Untersuchungen für Frauen
hier werden informativ die Vorsorgeprogramme bei der Frau gänzlich dargestellt, wenn auch gynäkologische Untersuchungen vom Gynäkologen durchgeführt werden.
Ab einem Alter von 20 Jahren
Versicherte Frauen haben
nun jährlich Anspruch auf
Früherkennungsuntersuchungen zu Krebserkrankungen der Geschlechtsorgane:
Ab einem Alter von 30 Jahren
Zusätzlich beginnt nun
die Früherkennung von Krebserkrankungen der Brust
und der Haut. Der Anspruch darauf besteht ebenfalls jährlich.
Ab einem Alter von 35 Jahren
Frauen ab 35 haben
Anspruch auf Früherkennungsuntersuchungen für Hautkrebs.
Das bedeutet:
Ab einem Alter von 50
Jahren
Ab jetzt besteht
jährlicher Anspruch auf Früherkennungsuntersuchungen
bezüglich Darmkrebs. Diese umfassen:
Ab einem Alter von 50
Jahren bis zum Alter von 69 Jahren
Früherkennung von
Brustkrebserkrankungen durch Mammographie-Screening
Der Begriff
"Screening" bezeichnet Früherkennungsuntersuchungen, die sich an die
Gesamtbevölkerung oder einen großen Teil davon richten. Das
Mammographie-Screening wurde 2002 auf der Grundlage eines Beschlusses des
Deutschen Bundestages und des Bundesrates eingeführt. Ziel ist es, die Zahl der
Frauen, die jährlich an Brustkrebs sterben, deutlich zu senken und die
Heilungschancen zu steigern. Daher erhält jede Frau im Alter von 50 bis 69
Jahren alle zwei Jahre eine persönliche Einladung zur Mammographie.
Die Kosten dieser
Röntgenuntersuchung übernehmen die gesetzlichen Versicherungen
Ab einem Alter von 55
Jahren
Erweiterte Früherkennung
von Darmkrebserkrankungen